| Der GKV-Spitzenverband richtet gemäß dem Pflegeunterstützungs-und Entlastungsgesetz (PUEG) ein Kompetenzzentrum für Digitalisierung und Pflege ein. Über das Bundesministerium für Gesundheit wird der GKV-Spitzenverband dem Deutschen Bundestag bis 2028 jährlich, erstmals zum 01.03.2024, einen barrierefreien Bericht über die Aktivitäten und Ergebnisse des Kompetenzzentrums vorlegen (vgl. § 125b, Abs. 4, Satz 4 SGB XI). Das Kompetenzzentrum für Digitalisierung und Pflege nahm am 01.01.2024 seine Arbeit auf und befindet sich seitdem im Aufbau.  
 
 | Verknüpfte Artikel:§125b SGB XI - Stellungnahme der BAGFW zum Konzept des GKV-Spitzenverbands für ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege gemäß §125b SGB XI 
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Digitalisierung/PUEG/ § 125b SGB XI: Tätigkeitsbericht des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege des GKV-Spitzenverbands veröffentlicht
- Kategorie: P5 Fachinfos Pflege
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 Landesseniorenbeirat Berlin
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